Liebe Mitglieder unseres Vereines,
ein weiterer Meilenstein wurde mit der Konzessionserweiterung gesetzt:
Konzessionserteilung FMA - bei Interesse anklicken.
Die FMA - Österreichische Finanzmarktaufsicht - erteilte unserem Versicherungsverein gemäß §§
6 ff VAG 2017 (VersicherungsAufsichtsGesetz 2016) in Verbindung mit § 69 VAG 2016 die Konzession zum Betrieb des Versicherungszweiges 3. Landkraftfahrzeug-Kasko (ohne
Schienenfahrzeuge) nach Anhang A zum VAG 2016.
Der Betrieb des Versicherungszweiges 3 umfasst gemäß § 68 VAG 2016
die Risiken Feuer, Sturm, Hagel
und andere Elementarschäden.
Rechtswirksamer Bescheid der FMA als Aufsichtsbehörde vom 05.05.2017 - bei Interesse unten anklicken.
Die Konzessionserteilung erfolgte über unseren Antrag. Damit sind diese Risiken seitens
unseres Versicherungsvereines rechtmäßig abschließbar.