Konzessionserteilung FMA

Liebe Mitglieder unseres Vereines,

ein weiterer Meilenstein wurde mit der Konzessionserweiterung gesetzt:

Konzessionserteilung FMA - bei Interesse anklicken.

Die FMA - Österreichische Finanzmarktaufsicht - erteilte unserem Versicherungsverein gemäß §§ 6 ff VAG 2017 (VersicherungsAufsichtsGesetz 2016) in Verbindung mit § 69 VAG 2016 die Konzession zum Betrieb des Versicherungszweiges 3. Landkraftfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) nach Anhang A zum VAG 2016.

Der Betrieb des Versicherungszweiges 3 umfasst gemäß § 68 VAG 2016

die Risiken Feuer, Sturm, Hagel und andere Elementarschäden.

Rechtswirksamer Bescheid der FMA als Aufsichtsbehörde vom 05.05.2017 - bei Interesse unten anklicken.

Die Konzessionserteilung erfolgte über unseren Antrag. Damit sind diese Risiken seitens unseres Versicherungsvereines rechtmäßig abschließbar.