Aktuelle Informationen

 

  Marchtrenk, 22. April 2023

 

Versichert bei Freunden –

Sicher sein!

Welser Verein!

Einladung

 

zur ordentlichen Mitgliederversammlung am

Montag, den 22. Mai 2023, Beginn: 19:30 Uhr

                                            im Saal des

Gasthauses Hofwimmer – Wirt in Oberthan,

4600 Wels, Vogelweiderstrasse 166

Tagesordnung:

 

1.   Eröffnung und Begrüßung

2.   Totengedenken für unsere verstorbenen Mitglieder

3.   Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 30. Mai 2022

(§ 12 Abs 13 Ziff 4. der Satzung)

4.   Berichte

a.  des Vorsitzenden des Vorstandes und

b.  des Vertreters der Geschäftsstelle

5.   Jahresabschluss 2022 (§ 12 Abs 1 der Satzung)

a.    Feststellung (Ziff.1)

b.    Verteilung des Jahresüberschusses (Ziff.2)

c.    Bericht des Aufsichtsrates

d.    Bericht der Rechnungsprüfer für 2022 (§ 13 der Satzung)

e.    Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrats (§ 12 Abs. 1, Ziff.4)

6.   Bestellung der Rechnungsprüfer bis zum Ende der nächsten Mitgliederversammlung (§ 13 Abs 1 der Satzung)

7.   Neuwahlen der Vereinsorgane

8.   Allfälliges – Wünsche, Anregungen, Beschwerden

 

Um verlässliches und zeitgerechtes Kommen darf ersucht werden.

 

Freundliche Grüße

 

Ing. Gerhard SILBER,

Vorsitzender des Vorstandes

Im Anschluss an diese Mitgliederversammlung möchten wir unsere treuen Kunden und Mitglieder zu einem Buffet laden.

Hinweise:

Die Mitgliederversammlung ist in Anwesenheit oder Vertretung von mindestens einem Fünftel der Mitglieder beschlussfähig. Ist die erforderliche Zahl nicht erschienen, so ist die MV nach Abwarten einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig (§ 12 Abs 9 der Satzung).

Zwischen dem Tag der Veröffentlichung der Einberufung und dem Tag der Mitgliederversammlung muss ein Zeitraum von mindestens 28 Tagen liegen (§ 12 Abs 6 der Satzung).

Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt innerhalb der ersten fünf Monate des Geschäftsjahres (ordentliche Mitgliederversammlung) (§12, Abs3, Ziff1.).

Den Mitgliedern mit der Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung eine ausreichende Information über den Jahresabschluss zu übermitteln (§ 19 Abs. 3 der Satzung).

Hinsichtlich der Einsichtnahme wird um Terminvereinbarung bei der Geschäftsstelle oder beim Vorsitzenden des Vorstandes ersucht.

 

Informationen:

Bilanz 2022

Die Bilanz des Wechselseitigen Versicherungsvereines Wels weist zum 31. 12. 2022

folgende Summen aus.

AKTIVA   31.12.2022 = € 989.052,01   Vergleich 2021 = € 999.466,42   

PASSIVA 31.12.2022 = € 989.052,01   Vergleich 2021 = € 999.466,42   

Die Verringerung der Aktiva und Passiva gegenüber dem Vorjahr liegt insbesondere im Schadensbereich.

Im Bilanzjahr 2022 konnten wir wieder unsere Mitglieder im Schadenfalle bestens bedienen.

Unsere Stärke liegt nicht im Marketing- und Werbebereich; vielmehr in der Bedienung und Abwicklung im Schadenfalle unserer treuen Mitglieder. Dazu können wir allesamt stolz sein.

Um Verständnis aller Mitglieder darf ersucht werden, dass von der Versicherung nur die in den Gesetzen, Polizzen und Bedingungen vorgesehen Schäden geleistet werden können.

Insbesondere im Schadenfalle unterscheiden wir uns deutlich von den großen Versicherungsanstalten zugunsten unserer Mitglieder!

 

Indexanpassungen:

Das Jahr 2022 brachte uns neuerlich einen ungeheuren Sprung der Indizes. Insbesondere der Baukostenindex, dem die meisten Gebäudeversicherungen zugrunde liegen, erfuhren neuerlich einen hohen Anstieg. Dem amtlichen Preisindex entsprechend, verlautbart von der Statistik Austria (Statistisches Amt der Republik Österreich), erreichten die allgemeinen Baukosten einen neuerlichen Höchststand. Die Versicherungen sind angehalten, die Prämien an den Index anzupassen. Aus Erfahrung können wir berichten, dass auch die Bau- und Baunebenkosten Höchststände erreichten.

 

Neuwahlen der Vereinsorgane 2023:

Satzungsgemäß stehen Neuwahlen an. Vorstand und Aufsichtsrat werden einen gemeinsamen Wahlvorschlag einbringen.

Der Vorstand und sein(e) Stellvertreter werden von der Mitgliederversammlung längstens bis zur Beendigung der Mitgliederversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr beschließt, das dem zum Zeitpunkt der Bestellung laufenden Geschäftsjahr folgt (Funktionsperiode). Die wiederholte Bestellung ist zulässig.

Die Aufsichtsratsmitglieder werden vom obersten Organ längstens bis zur Beendigung der Mitgliederversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr beschließt, das dem zum Zeitpunkt der Wahl laufenden Geschäftsjahr folgt (Funktionsperiode). Die Wiederwahl ist zulässig.

Mitglieder, die an Organe des Versicherungsvereines interessieret sind, mögen sich beim Vorsitzenden des Vorstandes bzw beim Geschäftsführer telefonisch oder per eMail melden.

Jedes Mitglied ist berechtigt, einen Wahlvorschlag für den Vorstand und Aufsichtsrat einzubringen. Dieser Wahlvorschlag ist bis spätestens Freitag, den 20.5.2023 bei der Geschäftsstelle oder beim Vorsitzenden des Vorstandes Ing. Gerhard SILBER einzubringen. Der Wahlvorschlag hat Vor- und Familienname, Anschrift, Beruf und Mitgliedsnachweis (Polizzennummer) und beabsichtigte Funktion zu enthalten. Der Wahlvorschlag ist von 10 Mitgliedern zu unterfertigen.

 

Nehmen Sie sich Zeit und besuchen Sie unsere Homepage: www.versicherung-wels.com

 

 

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Rufen Sie an – Wir sind für Sie da! 

 

 

 

 

 

 

 

Liebe Mitglieder und Teilhaber an unserem Versicherungsunternehmen!

 

Nie waren echte HandschlagqualitätNähe und Hausverstand wichtiger als heute. 

Besonders wichtig ist uns, auch in Zukunft alle Entscheidungen vor Ort im Bezirk Wels und Umgebung zu treffen und immer den direkten, persönlichen Kontakt zum Team zu bieten.