Liebe Mitglieder unseres Vereines,
ein weiterer Meilenstein wurde mit der Konzessionsereweiterung gesetzt:
Die FMA - Österreichische Finanzmarktaufsicht - erteilte unserem Versicherungsverein gemäß §§ 6 ff VAG 2017 (VersicherungsAufsichtsGesetz 2016) in Verbindung mit § 69 VAG 2016 die Konzession zum Betrieb des Versicherungszweiges 3. Landkraftfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) nach Anhang A zum VAG 2016.
Der Betrieb des Versicherungszweiges 3 umfasst gemäß § 68 VAG 2016
die Risiken Feuer, Sturm, Hagel und andere Elementarschäden.
Rechtswirksamer Bescheid der FMA als Aufsichtsbehörde vom 05.05.2017.
Die Konzessionserteilung erfolgte über unseren Antrag. Damit sind diese Risiken seitens unseres Versicherungsvereines rechtmäßig abschließbar.